Markenrecht

Rechtsanwaltskanzlei 
DR. ALINE STOCKS

Erfahren. Engagiert. Erfolgreich.

Wettbewerbsrecht

„Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.“ (Walther Rathenau)


Ein gewichtiger Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Wettbewerbsrecht. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, intransparente Preisangaben und falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die häufigsten Abmahngründe im Wettbewerb. Daneben lassen fehlende Informationen und unklare Formulierungen in der Werbung ein Unternehmen schnell zur Zielscheibe eines Mitbewerbers werden. Zusätzlich sind immer mehr europarechtliche Vorschriften und die hierzu ergangene Rechtsprechung zu beachten.


Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht vorgeworfen werden, ist abzuwägen, ob Sie sich umfassend verteidigen oder, auch in Anbetracht der möglicherweise hohen Kosten, eine andere strategisch sinnvolle Vorgehensweise angebracht ist. 


Auch das Wettbewerbsverhalten Ihres Konkurrenten wird überprüft und gegebenenfalls abgemahnt. Im Falle der besonderen Eilbedürftigkeit werden Ihre Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren und anschließend zur dauerhaften Sicherung im Hauptsacheverfahren gerichtlich wirkungsvoll durchgesetzt. Ebenso erhalten Sie individuelle Beratung über das Bestehen der Annexansprüche wie Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.


Aufgrund langjähriger Erfahrung im Wettbewerbsrecht erhalten Sie professionelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hilfe, auch in den unterschiedlichsten Spezialgebieten, beispielsweise dem Heilmittelwerberecht, den energiekennzeichnungsrechtlichen Pflichtinformationen (z.B. Pkw-EnVKV), dem Versicherungsvermittlergesetz und weiteren abmahnrelevanten Bereichen. Zudem werden branchenbezogene, rechtskonforme AGB erstellt, um Abmahnungen gegen Sie wegen unlauteren Wettbewerbs vorzubeugen. 


Bei der Entwicklung von Marketing- und Werbestrategien steht die Kanzlei mit juristisch professionellem Ratschlag zur Seite. Die langjährige Beratung der unterschiedlichsten Unternehmen macht es möglich, branchenspezifische Kenntnisse, beispielsweise im Kraftfahrzeug- oder Elektrofachhandel oder auch in der Augenoptikbranche, bei der Gestaltung mit einzubringen.


Markenrecht

„Manche Marken sind wie Freunde. Manchmal begleiten sie uns ein ganzes Leben lang“ (unbekannt)


Mit Marken- und Produktbezeichnungen verbindet der Kunde häufig Qualitätsmerkmale und Erwartungshaltungen, die seine Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen. Deshalb bedarf die markenrechtliche Benutzung Ihres Namens bzw. Unternehmensnamens besonderer Beachtung. Die geschäftliche Verwendung der eingetragenen Marke kann schnell zu Verstößen gegen das Markenrecht führen und Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen. 


Sie erhalten Unterstützung bei der gründlichen Vorrecherche und Anmeldung Ihres Namens beim Deutschen Patent- und Markenamt; im Falle einer Markenrechtsverletzung und widerrechtlichen Nachahmung werden Ihre Ansprüche effektiv durchgesetzt. 


Presserecht

„In manchen Gazetten ist das Horoskop der seriöseste Artikel“ (Ernst Probst)


Häufig werden durch unzutreffende und unausgewogene Darstellungen in den Medien Unternehmerpersönlichkeitsrechte verletzt, was zu einer Beeinträchtigung der guten Unternehmensreputation einschließlich Umsatzverlusten führen kann. 


Werden Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte durch Publikationen öffentlich herabgesetzt, müssen Abmahnungen in die Wege geleitet und alle Möglichkeiten überprüft werden, im einstweiligen Verfügungsverfahren kurzfristig die Durchsetzung Ihrer Rechte zu erwirken. In einem gegebenenfalls erforderlichen Hauptsacheverfahren werden Sie kompetent und zielorientiert durch die Instanzen begleitet. 


Zusätzlich ist die Abwägung zwischen der freien Presse und dem Persönlichkeitsrecht desjenigen, über den berichtet wird, vielfach Streitgegenstand bei presserechtlichen Auseinandersetzungen. Hier gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den der Presse verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben, die Öffentlichkeit zu informieren und Missstände aufzudecken, und dem Persönlichkeitsrecht zu finden. Hierbei erhalten Journalisten und Verlage bereits im Vorfeld der Berichterstattung genauso wie nach einer Abmahnung bzw. im Klageverfahren umfassende Beratung.


Sollten Auskunftsansprüche gegenüber Landes- oder Bundesbehörden geltend gemacht werden müssen, werden Ihr Verlag und Ihre Redakteure auch in diesen Belangen unterstützt.


Verlagsrecht

„Verlegen heißt geistige Räume öffnen“ (Gerd Hatje, Gründer des Hatje Cantz Verlags)


Das Verlagsrecht zur Vervielfältigung und gewerbsmäßigen Verbreitung eines Werks beruht auf einem schriftlichen Verlagsvertrag zwischen dem Verleger und dem Verfasser. Die zwingenden Vorschriften des Urheberrechts sind dabei zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich Verpflichtungen und Ansprüche sowohl für den Verleger als auch für den Verfasser, die erst mit der Beendigung des Verlagsvertrags erlöschen.


Das Verhältnis zwischen Urheber und Verlag unterliegt dabei speziellen rechtlichen Vereinbarungen, die größtenteils dispositives Recht darstellen. Die Urheberrechte kreativ Schaffender und ihr Interesse an einer Veröffentlichung stehen der Finanzierung der Vervielfältigung durch den Verlag gegenüber. Diesem werden im Gegenzug die Rechte übertragen und er veröffentlicht das Werk im eigenen Namen.  


Sie erhalten rechtliche Orientierung bei allen Fragen rund um die Verlagsvertragserstellung zur Durchsetzung Ihrer jeweiligen Ansprüche.


Vertrags-/Zivilrecht

„Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“ 

(Johann Wolfgang von Goethe)


Erscheint Ihnen das Allgemeine Vertragsrecht/Zivilrecht in Deutschland zu komplex, zu unübersichtlich und zu kompliziert? Fragen Sie sich, wie Sie Ihre Verträge gestalten, ohne mit Verbraucherschützern und Mitbewerbern Probleme zu bekommen? 


Sie erhalten den notwendigen Überblick, indem die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen aller Art für Sie übernommen wird, einschließlich der AGB. Dies umfasst auch die Aspekte der Geltendmachung oder der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im stationären Handel und im Fernabsatz sowie im B2B-Bereich. Zudem werden Sie zu den Möglichkeiten des Widerrufs bspw. von Darlehensverträgen beraten und Ihre diesbezüglichen Rechte durchgesetzt. Darüber hinaus kann Ihnen fachkundige Hilfe bei der Einziehung Ihrer Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung von erstrittenen rechtskräftigen Titeln angeboten werden.


Mietrecht

„Eine freundliche Atmosphäre in deinem Haus ist die beste Grundlage für dein Leben.“ (Dalai-Lama)


Mieten und Vermieten ist nicht nur eine Vertrauenssache. Eine eindeutige, auf dem aktuellen Mietrecht basierende Vertragsgestaltung verschafft Handlungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. 


Ob als Vermieter oder Mieter, Sie werden im Bereich des gewerblichen Mietrechts wie auch im Wohnungsmietrecht umfassend beraten und erhalten Hilfe beim Abschluss von Mietverträgen, bei deren Kündigung, bei Mietminderungen und Mieterhöhungen sowie in allen sonstigen mietrechtlichen Belangen.


Verkehrsrecht

„Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.“ (Robert Lembke)


Das Straßenverkehrsrecht ist allgegenwärtig und ständiger Begleiter in unserem Alltag. Schneller als man denkt, ist man Geschädigter eines Verkehrsunfalls und kämpft um seine Ansprüche. Umgekehrt kann bereits eine kleine eigene Unaufmerksamkeit zu einem großen Schaden führen. 


Ihre Ansprüche müssen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht gegen den Unfallgegner bzw. gegen dessen Versicherung durchgesetzt werden. Sollten Sie hingegen Verursacher eines Verkehrsunfalls sein, werden gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten und Strategien zu Ihrer bestmöglichen Verteidigung gefunden.


Markenrecht

„Manche Marken sind wie Freunde. Manchmal begleiten sie uns ein ganzes Leben lang“ (unbekannt)


Mit Marken- und Produktbezeichnungen verbindet der Kunde häufig Qualitätsmerkmale und Erwartungshaltungen, die seine Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen. Deshalb bedarf die markenrechtliche Benutzung Ihres Namens bzw. Unternehmensnamens besonderer Beachtung. Die geschäftliche Verwendung der eingetragenen Marke kann schnell zu Verstößen gegen das Markenrecht führen und Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen. 


Sie erhalten Unterstützung bei der gründlichen Vorrecherche und Anmeldung Ihres Namens beim Deutschen Patent- und Markenamt; im Falle einer Markenrechtsverletzung und widerrechtlichen Nachahmung werden Ihre Ansprüche effektiv durchgesetzt. 


Presserecht

„In manchen Gazetten ist das Horoskop der seriöseste Artikel“ (Ernst Probst)


Häufig werden durch unzutreffende und unausgewogene Darstellungen in den Medien Unternehmerpersönlichkeitsrechte verletzt, was zu einer Beeinträchtigung der guten Unternehmensreputation einschließlich Umsatzverlusten führen kann. 


Werden Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte durch Publikationen öffentlich herabgesetzt, müssen Abmahnungen in die Wege geleitet und alle Möglichkeiten überprüft werden, im einstweiligen Verfügungsverfahren kurzfristig die Durchsetzung Ihrer Rechte zu erwirken. In einem gegebenenfalls erforderlichen Hauptsacheverfahren werden Sie kompetent und zielorientiert durch die Instanzen begleitet. 


Zusätzlich ist die Abwägung zwischen der freien Presse und dem Persönlichkeitsrecht desjenigen, über den berichtet wird, vielfach Streitgegenstand bei presserechtlichen Auseinandersetzungen. Hier gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den der Presse verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben, die Öffentlichkeit zu informieren und Missstände aufzudecken, und dem Persönlichkeitsrecht zu finden. Hierbei erhalten Journalisten und Verlage bereits im Vorfeld der Berichterstattung genauso wie nach einer Abmahnung bzw. im Klageverfahren umfassende Beratung.


Sollten Auskunftsansprüche gegenüber Landes- oder Bundesbehörden geltend gemacht werden müssen, werden Ihr Verlag und Ihre Redakteure auch in diesen Belangen unterstützt.


Verlagsrecht

„Verlegen heißt geistige Räume öffnen“ (Gerd Hatje, Gründer des Hatje Cantz Verlags)


Das Verlagsrecht zur Vervielfältigung und gewerbsmäßigen Verbreitung eines Werks beruht auf einem schriftlichen Verlagsvertrag zwischen dem Verleger und dem Verfasser. Die zwingenden Vorschriften des Urheberrechts sind dabei zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich Verpflichtungen und Ansprüche sowohl für den Verleger als auch für den Verfasser, die erst mit der Beendigung des Verlagsvertrags erlöschen.


Das Verhältnis zwischen Urheber und Verlag unterliegt dabei speziellen rechtlichen Vereinbarungen, die größtenteils dispositives Recht darstellen. Die Urheberrechte kreativ Schaffender und ihr Interesse an einer Veröffentlichung stehen der Finanzierung der Vervielfältigung durch den Verlag gegenüber. Diesem werden im Gegenzug die Rechte übertragen und er veröffentlicht das Werk im eigenen Namen.  


Sie erhalten rechtliche Orientierung bei allen Fragen rund um die Verlagsvertragserstellung zur Durchsetzung Ihrer jeweiligen Ansprüche.


Vertrags-/Zivilrecht

„Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“ 

(Johann Wolfgang von Goethe)


Erscheint Ihnen das Allgemeine Vertragsrecht/Zivilrecht in Deutschland zu komplex, zu unübersichtlich und zu kompliziert? Fragen Sie sich, wie Sie Ihre Verträge gestalten, ohne mit Verbraucherschützern und Mitbewerbern Probleme zu bekommen? 


Sie erhalten den notwendigen Überblick, indem die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen aller Art für Sie übernommen wird, einschließlich der AGB. Dies umfasst auch die Aspekte der Geltendmachung oder der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im stationären Handel und im Fernabsatz sowie im B2B-Bereich. Zudem werden Sie zu den Möglichkeiten des Widerrufs bspw. von Darlehensverträgen beraten und Ihre diesbezüglichen Rechte durchgesetzt. Darüber hinaus kann Ihnen fachkundige Hilfe bei der Einziehung Ihrer Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung von erstrittenen rechtskräftigen Titeln angeboten werden.


Zum allgemeinen Zivilrecht gehört unter anderem auch das Reiserecht. Lassen Sie Ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätung oder Annullierung professionell geltend machen, so dass Ihr Schaden größtmöglichst und zügig ausgeglichen wird. 

Mietrecht

„Eine freundliche Atmosphäre in deinem Haus ist die beste Grundlage für dein Leben.“ (Dalai-Lama)


Mieten und Vermieten ist nicht nur eine Vertrauenssache. Eine eindeutige, auf dem aktuellen Mietrecht basierende Vertragsgestaltung verschafft Handlungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. 


Ob als Vermieter oder Mieter, Sie werden im Bereich des gewerblichen Mietrechts wie auch im Wohnungsmietrecht umfassend beraten und erhalten Hilfe beim Abschluss von Mietverträgen, bei deren Kündigung, bei Mietminderungen und Mieterhöhungen sowie in allen sonstigen mietrechtlichen Belangen.


Verkehrsrecht

„Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.“ (Robert Lembke)


Das Straßenverkehrsrecht ist allgegenwärtig und ständiger Begleiter in unserem Alltag. Schneller als man denkt, ist man Geschädigter eines Verkehrsunfalls und kämpft um seine Ansprüche. Umgekehrt kann bereits eine kleine eigene Unaufmerksamkeit zu einem großen Schaden führen. 


Ihre Ansprüche müssen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht gegen den Unfallgegner bzw. gegen dessen Versicherung durchgesetzt werden. Sollten Sie hingegen Verursacher eines Verkehrsunfalls sein, werden gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten und Strategien zu Ihrer bestmöglichen Verteidigung gefunden.


Wettbewerbsrecht

„Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.“ (Walther Rathenau)


Ein gewichtiger Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Wettbewerbsrecht. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, intransparente Preisangaben und falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die häufigsten Abmahngründe im Wettbewerb. Daneben lassen fehlende Informationen und unklare Formulierungen in der Werbung ein Unternehmen schnell zur Zielscheibe eines Mitbewerbers werden. Zusätzlich sind immer mehr europarechtliche Vorschriften und die hierzu ergangene Rechtsprechung zu beachten.


Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht vorgeworfen werden, ist abzuwägen, ob Sie sich umfassend verteidigen oder, auch in Anbetracht der möglicherweise hohen Kosten, eine andere strategisch sinnvolle Vorgehensweise angebracht ist. 


Auch das Wettbewerbsverhalten Ihres Konkurrenten wird überprüft und gegebenenfalls abgemahnt. Im Falle der besonderen Eilbedürftigkeit werden Ihre Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren und anschließend zur dauerhaften Sicherung im Hauptsacheverfahren gerichtlich wirkungsvoll durchgesetzt. Ebenso erhalten Sie individuelle Beratung über das Bestehen der Annexansprüche wie Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.


Aufgrund langjähriger Erfahrung im Wettbewerbsrecht erhalten Sie professionelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hilfe, auch in den unterschiedlichsten Spezialgebieten, beispielsweise dem Heilmittelwerberecht, den energiekennzeichnungsrechtlichen Pflichtinformationen (z.B. Pkw-EnVKV), dem Versicherungsvermittlergesetz und weiteren abmahnrelevanten Bereichen. Zudem werden branchenbezogene, rechtskonforme AGB erstellt, um Abmahnungen gegen Sie wegen unlauteren Wettbewerbs vorzubeugen. 


Bei der Entwicklung von Marketing- und Werbestrategien steht die Kanzlei mit juristisch professionellem Ratschlag zur Seite. Die langjährige Beratung der unterschiedlichsten Unternehmen macht es möglich, branchenspezifische Kenntnisse, beispielsweise im Kraftfahrzeug- oder Elektrofachhandel oder auch in der Augenoptikbranche, bei der Gestaltung mit einzubringen.


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