In diesem Belang berät Frau Dr. Stocks bei Verletzungen des Unternehmerpersönlichkeitsrechts. Werden Sie oder Ihr Unternehmen bzw. Ihre Produkte herabgesetzt, leitet sie Abmahnungen in die Wege und überprüft die Möglichkeiten, Ihre Rechte im einstweiligen
Verfügungsverfahren durchzusetzen. Sie begleitet Sie aber auch in einem darauffolgenden Hauptsacheverfahren durch die Instanzen. Frau Dr. Stocks macht ferner Auskunftsansprüche gegenüber Landes- oder Bundesbehörden geltend und unterstützt Redakteure und Verlage in allen verlagsrechtlichen Belangen.
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