Rechtsanwaltskanzlei
DR. ALINE STOCKS
Erfahren. Engagiert. Erfolgreich.
Wettbewerbsrecht
„Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.“ (Walther Rathenau)
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, intransparente Preisangaben und falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind die häufigsten Abmahngründe im Wettbewerb. Auch fehlende Informationen und unklare Formulierungen in der Werbung lassen Ihr Unternehmen schnell zur Zielscheibe Ihres Mitbewerbers werden.
Sollte Ihnen ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht vorgeworfen werden, verteidige ich Sie umfassend oder zeige Ihnen auch in Anbetracht der möglicherweise hohen Kosten die strategisch sinnvollste Vorgehensweise auf.
Ich überprüfe für Sie auch das Wettbewerbsverhalten Ihres Konkurrenten und spreche bei gegebener Veranlassung Abmahnungen aus. Im Falle der besonderen Eilbedürftigkeit stelle ich Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen oder setze Ihre Ansprüche im Hauptsacheverfahren gerichtlich wirkungsvoll durch. Ebenso berate ich Sie über das Bestehen von Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Wettbewerbsrecht biete ich auch meine professionelle Hilfe in den Spezialgebieten, beispielsweise des Heilmittelwerberechts, den energiekennzeichnungsrechtlichen Vorschriften (z.B. Pkw-EnVKV), dem Versicherungsvermittlergesetz und weiteren abmahnrelevanten Gebieten an. Zudem erstelle ich branchenbezogene, rechtskonforme AGB, um Abmahnungen gegen Sie wegen unlauteren Wettbewerbs vorzubeugen.
Ich stehe Ihnen auch mit juristisch professionellem Ratschlag bei der Entwicklung von Marketing- und Werbestrategien zur Seite. Die langjährige Beratung der unterschiedlichsten Unternehmen ermöglicht mir, branchenspezifische Kenntnisse, sei es im Kraftfahrzeug- oder Elektrofachhandel ebenso wie in der Augenoptikerbranche, bei der Gestaltung mit einzubringen.
Presserecht
„In manchen Gazetten ist das Horoskop der seriöseste Artikel“ (Ernst Probst)
Häufig werden durch unzutreffende und unausgewogene Darstellungen in den Medien Unternehmerpersönlichkeitsrechte verletzt, was zu einem Verlust der guten Unternehmensreputation einschließlich Umsatzverlusten führen kann.
Werden Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte durch Publikationen öffentlich herabgesetzt, leite ich eine Abmahnung in die Wege und überprüfe alle Möglichkeiten, im einstweiligen Verfügungsverfahren kurzfristig die Durchsetzung Ihrer Rechte zu erwirken. Ich begleite Sie in einem gegebenenfalls erforderlichen Hauptsacheverfahren kompetent und zielorientiert durch die Instanzen.
Die Abwägung zwischen der freien Presse und dem Persönlichkeitsrecht desjenigen, über den berichtet wird, ist vielfach Streitgegenstand bei presserechtlichen Auseinandersetzungen. Hier gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den der Presse verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben, die Öffentlichkeit zu informieren und Missstände aufzudecken, und dem Persönlichkeitsrecht zu finden. Hierbei berate ich Journalisten und Verlage bereits im Vorfeld der Berichterstattung genauso wie nach einer Abmahnung bzw. im Klageverfahren.
Sollten Auskunftsansprüche gegenüber Landes- oder Bundesbehörden geltend gemacht werden müssen, unterstütze ich Ihren Verlag und Ihre Redakteure auch in diesen Belangen.
Verlagsrecht
„Verlegen heißt, geistige Räume öffnen“ (Gerd Hatje, Gründer des Hatje Cantz Verlags)
Das Verlagsrecht zur Vervielfältigung und gewerbsmäßigen Verbreitung eines Werks beruht auf einem schriftlichen Vertragsverlag zwischen dem Verleger und dem Verfasser. Die zwingenden Vorschriften des Urheberrechts sind dabei zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich Verpflichtungen und Ansprüche sowohl für den Verleger als auch für den Verfasser, die erst mit der Beendigung des Verlagsvertrags erlöschen.
Das Verhältnis zwischen Urheber und Verlag unterliegt dabei speziellen rechtlichen Vereinbarungen, die größtenteils dispositives Recht darstellen. Die Urheberrechte kreativ Schaffender und ihr Interesse an einer Veröffentlichung stehen der Finanzierung der Vervielfältigung durch den Verlag gegenüber. Diesem werden im Gegenzug die Rechte übertragen und er veröffentlicht das Werk im eigenen Namen.
Ich gebe Ihnen rechtliche Orientierung bei allen Fragen rund um die Verlagsvertragserstellung und setze Ihrer jeweiligen Ansprüche durch.
Zivilrecht
„ Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“
(Johann Wolfgang von Goethe)
Erscheint Ihnen das Allgemeine Vertragsrecht/Zivilrecht in Deutschland zu komplex, zu unübersichtlich und zu kompliziert? Fragen Sie sich, wie Sie Ihre Verträge gestalten, ohne mit Verbraucherschützern und Mitbewerbern Probleme zu bekommen?
Ich verschaffe Ihnen den notwendigen Überblick, indem ich für Sie die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen aller Art übernehme, einschließlich der AGB. Dies umfasst auch die Aspekte der Geltendmachung oder der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im stationären Handel und im Fernabsatz sowie im B2B-Bereich. Zudem berate ich Sie zu den Möglichkeiten des Widerrufs bspw. von Darlehensverträgen und setze Ihre diesbezüglichen Rechte durch. Darüber hinaus kann Ich Ihnen meine fachkundige Hilfe bei der Einziehung Ihrer Forderungen und dem Inkasso bis hin zur Zwangsvollstreckung von rechtskräftigen Titeln anbieten.
Markenrecht
„Manche Marken sind wie Freunde. Manchmal begleiten sie uns ein ganzes Leben lang“ (unbekannt)
Mit Marken- und Produktbezeichnungen verbindet der Kunde häufig Qualitätsmerkmale und Erwartungshaltungen, die seine Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen. Deshalb bedarf die markenrechtliche Benutzung Ihres Namens bzw. Unternehmensnamens besonderer Beachtung. Die geschäftliche Verwendung der eingetragenen Marke kann schnell zu Verstößen gegen das Markenrecht führen und Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Ich unterstütze Sie bei der gründlichen Vorrecherche und Anmeldung Ihres Namens beim Deutschen Patent- und Markenamt und setze Ihre Ansprüche im Falle der Markenrechtsverletzung und widerrechtlichen Nachahmung effektiv durch.
Mietrecht
„Eine freundliche Atmosphäre in deinem Haus ist die beste Grundlage für dein Leben.“ (Dalai Lama)
Mieten und Vermieten ist nicht nur eine Vertrauenssache. Eine eindeutige, auf dem aktuellen Mietrecht basierende Vertragsgestaltung verschafft Handlungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Ich berate Sie, als Vermieter oder Mieter, im Bereich des gewerblichen Mietrechts wie auch im Wohnungsmietrecht. Ich helfe Ihnen beim Abschluss von Mietverträgen, bei deren Kündigung, bei Mietminderungen und Mieterhöhungen sowie in allen sonstigen mietrechtlichen Belangen.
Vehrkehrsrecht
„ Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.“ (Robert Lembke)
Das Straßenverkehrsrecht ist allgegenwärtig und ständiger Begleiter in unserem Alltag. Schneller als man denkt, ist man Geschädigter eines Verkehrsunfalls und kämpft um seine Ansprüche. Umgekehrt kann bereits eine kleine eigene Unaufmerksamkeit zu einem großen Schaden führen.
Mit dem Schwerpunkt „Verkehrsunfallrecht“ setze ich Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht gegen den Unfallgegner bzw. gegen dessen Versicherung durch. Sollten Sie hingegen Verursacher eines Verkehrsunfalls sein, suchen wir gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten und Strategien zu Ihrer bestmöglichen Verteidigung.